Betreuungsverbot für Kindergärten und Kindertagespflege

Gemäß Erlasses des Landes NRW vom 13. März 2020 haben Kindergärten und Kindertagespflegestellen Kindern und deren Erziehungsberechtigten bzw. Betreuungspersonen ab Montag, 16. März 2020 bis zum 19. April 2020 (einschließlich) den Zutritt zu untersagen. 

Ausgenommen hiervon sind Kinder von „unverzichtbare Schlüsselpersonen“, für die gesund sind und bei denen und in deren Umfeld insbesondere kein Corona-Verdacht besteht. Auch darf eine Betreuung nur erfolgen, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Wer Schlüsselperson ist, wird in dem Erlass präzisiert, den Sie auf der Website des Familienministeriums NRW lesen können.

Betroffene Schlüsselpersonen bitten wir, am Montag Morgen bis spätestens 8:30 Uhr den direkten Kontakt mit der Kindergartenleitung  zu suchen. Wesentlich ist, dass die Eltern uns begründen, warum sie Schlüsselperson sind, warum keine anderweitige Betreuung möglich ist und dass bis Mittwoch 18.3.2020 eine schriftliche Arbeitgeberbescheinigung entsprechend beiliegendem Muster eingereicht wird. (Muster für Essen und Köln liegen bei; Düsseldorfer und Wuppertaler Eltern nutzen bitte die einen der beiden Vordrucke, sofern dort keine eigenen Formulare nachgereicht werden.)

Wir hoffen, dass die Schließung die erhoffte Wirkung zeigt und wir ab 20. April 2020 wieder alle Kinder im ZwergenReich betreuen dürfen.